Beitragsordnung für den Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e. V.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
- Für die Mitgliedschaft im Verein gelten folgende Jahresbeiträge:
- Einzelmitglieder: 30,00 €
- Firmen und Institutionen (im folgenden Firmen):
bis 10 Beschäftigte 50,00 € bis 30 Beschäftigte 100,00 € bis 60 Beschäftigte 150,00 € bis 100 Beschäftigte 200,00 € bis 300 Beschäftigte 400,00 € bis 600 Beschäftigte 600,00 € bis 1000 Beschäftigte 800,00 € über 1000 Beschäftigte 1000,00 € Alle Mitglieder werden von der Geschäftsstelle des Vereines zur Zahlung des Jahresbeitrages aufgefordert.
- Senioren entrichten den halben Jahresbeitrag. Als Senioren gelten Mitglieder, die aus Altersgründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen (z. B. Empfänger von Altersrente oder Altersübergangsgeld).
- Studenten entrichten keinen Beitrag.
Über Streit- und Zweifelsfälle entscheidet der Vorstand.
- Der Jahresbeitrag ist nach Aufforderung jeweils bis zum 28.02. auf das Konto des Vereins einzuzahlen.
- Bei unverschuldeten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Mitglieder kann die Beitragszahlung nach Entscheidung durch den Vorstand gestundet oder ermäßigt werden.
- Diese Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung des Vereins am 13.09.2001 beschlossen worden. Sie gilt mit Wirkung vom 01.01.2002 an.
Chemnitz, den 13. September 2001